Anwendung der Antikorruptions-Vorschriften von Belgien und der OECD
Anlässlich der bevorstehenden Überprüfung durch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) der belgischen Maßnahmen zur Anwendung des Antikorruptionsvertrages, möchte die Belgische Botschaft in Deutschland Ihre Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit lenken, bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland sowohl die Antikorruptions-Vorschriften, die das belgische Gesetz vorsieht als auch die diesbezüglichen Empfehlungen der OECD zu beachten.
Belgien
- Wet van 10 februari 1999 betreffende de bestraffing van corruptie
- Loi du 10 février 1999 relative à la répression de la corruption
OECD:
- Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions
- Good Practice Guidance on Internal Controls, Ethics, and Compliance
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, um diese Bestimmungen zu lesen.
Wir möchte Sie außerdem dazu anregen, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um zu überprüfen, ob das belgische Gesetz zur Bekämpfung von Korruption sowie die diesbezüglichen Empfehlungen der OECD in Ihrem Betrieb, von Ihrer Geschäftsleitung sowie von den Mitarbeitern beachtet werden. Der beigefügte praktische Ratgeber „Good Practice Guidance on Internal Controls, Ehtics and Compliance“ ist hierzu ein nützliches Instrument.
Die Belgische Botschaft steht Ihnen gerne zur Verfügung für Fragen und unterstützt Ihre diesbezüglichen Bemühungen.