Botschaft und Konsulate von Belgien in Deutschland
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Der Führerschein

 

Wie und wo erhalte ich einen neuen Führerschein?

Die Belgische Botschaft wird regelmäßig von Landsleuten mit festem Wohnsitz in Deutschland kontaktiert, die wegen Diebstahls oder durch Verlust einen neuen Führerschein brauchen. Was viele nicht wissen ist, dass die Botschaft nicht befugt ist, Führerscheine auszustellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um einen neuen Führerschein zu erhalten. Die Vorgehensweise ist davon abhängig, ob man noch in seiner belgischen Gemeinde/Stadt gemeldet ist oder nicht.

Ist man noch in Belgien gemeldet, so muss man mit seiner belgischen Gemeinde Kontakt aufnehmen und dort den neuen Führerschein beantragen. Dies wird dann ein belgischer europäischer Führerschein sein.

Belgierinnen und Belgier, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben und abgemeldet sind in ihrer belgischen Gemeinde, müssen sich an die „Führerscheinstelle“ im Meldeamt ihres Wohnortes in Deutschland  wenden. Dort werden sie einen deutschen europäischen Führerschein erhalten.
Um den zu bekommen, wird man dort u. a. eine Bescheinigung von der Gemeinde in Belgien, in der sie zuletzt gemeldet waren, verlangen, die bestätigt, welche Art von Führerschein damals für die Person ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung muss von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Ferner wird man eine Bescheinigung der Polizei verlangen, die den Verlust bzw.Diebstahl des Dokuments bescheinigt, sowie Passbilder und Gebühren.

** Sollten Sie nach Erhalt eines neuen Führerscheins Ihren alten Führerschein wiederfinden, so müssen Sie dies umgehend in Ihrer Gemeinde in Belgien bzw. bei der Führerscheinstelle in Deutschland melden. Das Dokument steht nämlich in einer Liste als gestohlen bzw. verloren gemeldet.

 

Darf ich mit meinem belgischen Führerschein in Deutschland fahren?

Die Antwort lautet: Ja, Ihr Kfz-Führerschein aus Belgien ist auch in Deutschland gültig (vorausgesetzt er ist noch gut leserlich, und man kann Sie auf dem Foto wiedererkennen).
Wer jedoch möchte, kann bei der Führerscheinstelle im Meldeamt der Stadt/Gemeinde, wo sie/er in Deutschland wohnt, ihren/seinen alten belgischen Führerschein gegen das europäische Modell (= Scheckkartenformat) umtauschen. Sie/er wird dann einen deutschen europäischen Führerschein erhalten. Dies hat den Vorteil, dass bei Verkehrskontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs das einheitliche europäische Modell sofort wiedererkannt wird. In der EU gibt es nämlich 110 verschiedene Führerscheinmodelle.

Achtung: Wer noch nicht im Besitz des europäischen Modells ist, muss entsprechend der Europäischen Richtlinie 2006/126/EG bis spätestens Januar 2033 das europäische Modell besitzen.“

 

Ich brauche einen internationalen Führerschein. Was ist das für ein Dokument? Wo erhalten ich den?

Die Antwort lautet: Der internationale Führerschein berechtigt in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union (EU) und ist drei Jahre gültig.

Es gibt für Sie als Belgierin/Belgier zwei Möglichkeiten, einen internationalen Führerschein zu erlangen. Die Vorgehensweise ist davon abhängig, ob Sie noch in Ihrer belgischen Gemeinde/Stadt gemeldet sind oder nicht.

Wenn Sie noch in Belgien gemeldet sind, müssten Sie mit Ihrer belgischen Gemeinde Kontakt aufnehmen, um dort einen internationalen Führerschein zu beantragen.

Wenn Sie nicht mehr in Belgien gemeldet sind, ist die „Führerscheinstelle“ im Meldeamt Ihres Wohnortes in Deutschland Ihr Ansprechpartner. Dort wird man Ihren belgischen Führerschein zunächst gegen das europäische Modell (= Scheckkartenformat) – also gegen einen deutschen europäischen Führerschein – umtauschen, wenn Sie noch nicht im Besitz des europäischen Modells sind und anschließend wird man Ihnen dort einen internationalen Führerschein ausstellen.