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Ihre Anmeldung und Ihre persönliche Akte

Warum sollten Sie sich registrieren lassen?  
Vorgehensweise
Aktualisierung Ihrer administrativen Akte

 

Warum sollten Sie sich registrieren lassen?

Jeder Belgier, der den Wunsch hat, sich dauerhaft im Ausland niederzulassen, muss sich bei seiner belgischen Gemeinde abmelden. Nehmen Sie, vorzugsweise vor Ihrer Abreise, Kontakt mit der lokalen Meldebehörde auf und teilen Sie dieser Ihre neue Adresse mit. Wenn Sie die genaue Adresse noch nicht wissen, geben Sie lediglich das Land an, in das Sie umziehen werden. 

Sobald Sie in Deutschland Ihren neuen Wohnsitz beziehen, müssen Sie Ihre Ankunft beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde melden. Sie erhalten dort eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung.

Anschließend können Sie sich in die konsularischen Register der Botschaft oder des Generalkonsulates einschreiben lassen, in dessen Amtsgebiet Sie wohnen.

Die Registrierung ist kostenlos und wenn auch nicht zwingend erforderlich, so wird sie doch dringend empfohlen. Ihre Einschreibung in die konsularischen Register erlaubt es uns, sie effektiv in allen administrativen Fragen zu unterstützen. Dazu sollten Sie uns immer zeitnah über Veränderungen Ihrer aktuellen Situation informieren.

Unsere konsularischen Dienste stehen Ihnen zur Verfügung, um zum Beispiel einen neuen elektronischen Personalausweis (e-Id) oder/und einen neuen Reisepass sowie konsularische Bescheinigungen zu erhalten bzw. für Angelegenheiten betreffend den Zivilstand, die Staatsangehörigkeit und alle anderen administrativen Fragen, die in unsere Zuständigkeit fallen.

Wenn Sie als Belgier im Ausland registriert sind, können Sie an den föderalen Wahlen in Belgien teilnehmen. In besonderen Notfallsituationen kann der konsularische Dienst Ihnen darüber hinaus im begrenzten Umfang Hilfe anbieten.

Achtung ! 

Wenn Sie seit längerer Zeit nicht mehr in Belgien ansässig sind und sich auch nicht in einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Belgiens im Ausland registriert haben, müssen wir zunächst feststellen, ob Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit verloren haben. Dies kann Ihre Anmeldung deutlich verzögern bzw. verhindern, dass Sie schnell einen Personalausweis, einen Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument erhalten.

Beachten Sie bitte, dass bestimmte Personengruppen in Belgien registriert bleiben können, obwohl sie im Ausland ansässig sind. Dies sind vor allem Studenten, die bei ihren Eltern gemeldet sind, bestimmte Staatsfunktionäre, Angehörige des Militärs, internationale Beamte u.a..

Wenn Sie einer dieser Kategorien angehören, werden Sie als "vorübergehend abwesend" aus Belgien angesehen. Sie müssen Ihrer belgischen Gemeinde den "vorübergehenden Aufenthalt im Ausland" melden. In diesem Fall können Sie jedoch nicht in einer belgischen Botschaft oder Konsulat im Ausland registriert werden. Trotzdem können wir Ihren Aufenthalt zu reinen Informationszwecken als "vorübergehend anwesend" in den konsularischen Registern vermerken. Dies kann zum Beispiel nützlich sein, wenn wir Sie einmal im Notfall kontaktieren müssen.

 

Vorgehensweise

Damit wir Sie einschreiben können, laden Sie sich bitte das Anmeldeformular, drucken es aus und senden uns dieses ausgefüllt und unterschrieben (für Minderjährige von beiden Eltern) mit der Post zu.

Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte folgende Dokumente hinzu:

  • eine aktuelle "erweiterte Meldebescheinigung" mit Vermerk von Nationalität und Familienstand ausgestellt vom Einwohnermeldeamt Ihres deutschen Wohnortes im Original und nicht älter als 6 Monate,
  • eine Fotokopie Ihres belgischen Personalausweises und/oder Reisepasses,
  • ein Beweis über Ihre Abmeldung in Belgien (Muster 8), sofern Sie direkt aus Belgien kommen. 

Unter bestimmten Umständen können weitere legale Nachweise angefragt werden.

Wenn Sie nicht direkt aus Belgien, sondern aus einem anderen Land nach Deutschland ziehen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden Ihr Dossier dann direkt bei der Botschaft anfragen, in dem Sie zuvor eingeschrieben waren.

Möchten Sie ein neugeborenes Kind oder eine Person anmelden, die zuvor im belgischen Nationalregister nie eingeschrieben war, fügen Sie dem Antrag bitte außerdem bei:

  • einen beglaubigten "Registerausdruck des Geburtenregisters" im Original und nicht älter als 6 Monate. Ein Auszug aus dem Familienbuch oder eine Abstammungsurkunde sind nicht ausreichend.
  • Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, der Vater das Kind aber anerkannt hat, senden Sie uns bitte einen beglaubigten Registerausdruck der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter und ggfs. der Regelung über die Namensführung.
  • sowie eine Fotokopie der Identitätsausweise beider Elternteile (bei Minderjährigen).

Hinweis: Alle offiziellen Nachweise dürfen nicht älter sein als 6 Monate und müssen im Original (beglaubigte Abschrift) eingereicht werden. Einfache Fotokopien alter Urkunden reichen nicht aus!

Nach Ihrer Einschreibung können Sie direkt einen elektronischen Personalausweis beantragen, sofern Sie nicht bereits einen gültigen besitzen. Ihr Personalausweis, der Ihnen in Belgien (oder in einer Auslandsvertretung) ausgestellt wurde, behält seine Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum.

 

Aktualisierung Ihrer administrativen Akte

Bitte teilen Sie uns alle Änderungen Ihrer persönlichen Situation anhand von folgenden legalen Nachweisen direkt mit. (Nachfolgende Informationen beziehen sich vor Allem auf Dokumente, die in Deutschland oder Belgien abgegeben worden sind. Für Dokumente ausgestellt in einem anderen Land, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf):

  • Heirat: ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister im Original und nicht älter als 6 Monate. 
     
  • Scheidung: 
    • Bei einer Scheidung in Deutschland: eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsstempel, ausgestellt vom Gericht, bei dem die Scheidung vollzogen wurde (“rechtskräftiges Scheidungsurteil”).
    • Bei einer Scheidung in Belgien: eine beglaubigte Abschrift der Transkription der Scheidung in die Zivilstandsregister der belgischen Gemeinde oder eine Abschrift der Heiratsurkunde mit Erwähnung der Scheidung im Randvermerk.
    • Wenn Sie minderjährige Kinder haben senden Sie uns bitte eine aktuelle Abschrift des Urteiles über das elterliche Sorgerecht. 
  • Todesfall eines belgischen Staatsbürgers: senden Sie uns bitte einen beglaubigten Registerausdruck des Sterberegisters im Original. 
     
  • Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit: das Original oder eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde oder die Bescheinigung über eine ausländische Staatsangehörigkeit, abgegeben von der Botschaft. 
     
  • Änderung der Adresse / Umzug: eine aktuelle Bescheinigung Ihrer neuen Adresse. 
     
  • Änderung Ihrer Telefonnummer oder Emailadresse: diese Angaben können Sie uns telefonisch oder durch eine Email mitteilen; Sie werden in Ihrem Dossier zu reinen Informationszwecken gespeichert.

Hinweis: Alle offiziellen Nachweise dürfen nicht älter sein als 6 Monate und müssen im Original eingereicht werden.

Ihre Daten sind geschützt und werden vertraulich behandelt!