Botschaft und Konsulate von Belgien in Deutschland
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Personenstand

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1. Heirat: Eheunbedenklichkeitsbescheinigung (EUB)

 

Es ist nicht möglich, auf einer belgischen Botschaft die Ehe zu schließen.

Wenn ein belgischer Staatsbürger in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft schließen möchte, wird das deutsche Standesamt ihn oder sie neben der Vorlage von anderen offiziellen Dokumenten auffordern, eine „Eheunbedenklichkeitsbescheinigung“ bzw. eine „Ledigkeitsbescheinigung“ vorzulegen.

Dieses Bescheinigung, dass nach belgischem Recht kein legales Hindernis für die Schließung der Ehe oder Lebenspartnerschaft vorliegt, wird durch die belgische Botschaft in Berlin ausgestellt.

Die Bescheinigung ist grundsätzlich auf Deutsch und bleibt nach Ausstellung 6 Monate gültig.

Damit wir Ihnen, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, ausführliche Informationen über den Antrag auf Ausstellung einer Eheunbedenklichkeitsbescheinigung zusenden können, schicken Sie uns bitte zunächst eine Email an berlin.consul@diplobel.fed.be und teilen uns folgende Angaben mit:

  • Ihr Name, sowie Geburtsdatum und –Ort
  • Ihre Nationalregisternummer (sofern bekannt)
  • Ihre aktuelle Anschrift
  • Ihr derzeitiger Personenstand (unverheiratet, geschieden, verwitwet)
  • Geplanter Ort der Eheschließung
  • Name Geburtstag und Staatsangehörigkeit Ihres zukünftigen Partners

Belgier die in Deutschland wohnen, jedoch in Belgien oder einem anderen Land heiraten, können uns ebenso kontaktieren um einen aktuellen „Auszug aus den Konsularregistern“ zu beantragen.

Auch Belgier die in Belgien wohnen und in Belgien anerkannte Flüchtlinge, die in Deutschland heiraten möchten, erhalten gleichfalls die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung durch diese Botschaft.  

Die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung kostet 26,50 Euro.

2. Geburtsurkunde

 

Diese Botschaften kann keine Geburtsurkunden für Sie erstellen oder beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an das Standesamt Ihres Geburtsortes. Auch für die Übersetzung von Personenstandsurkunden sind wir nicht befugt.

Um Ihren Antrag auf Ausstellung einer Eheunbedenklichkeitsbescheinigung in diesem Konsulat bearbeiten zu können, benötigen wir eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde (Abschrift des gesamten Inhaltes mit Randvermerken).

Gleichzeitig können Sie, sofern sie in Belgien geboren wurden und die Urkunde auf Französisch oder Niederländisch ist, auch einen internationalen Auszug aus der Geburtsurkunde anfragen, dieses Dokument muss nicht übersetzt werden und ist daher gut geeignet für die Vorlage beim deutschen Standesamt der Eheschließung.

Je nach Geburtsland und Dokument wird zusätzlich eine Legalisierung oder Apostille benötigt. Für die Verwendung einer belgischen Geburtsurkunde in Deutschland (und andersrum) ist jedoch weder das eine noch das andere nötig! Für Urkunden, die außerhalb von Europa erstellt wurden, informieren Sie sich bitte via diesem Link: http://diplomatie.belgium.be/de/dienste/beglaubigung_von_dokumenten/suchkriterien

 

3. Personenstandsurkunden

 

Ändert sich Ihr Personenstand durch Heirat, Scheidung oder den Tod Ihres Ehepartners, müssen Sie diese Botschaft darüber so schnell wie möglich in Kenntnis setzen. In der Regel werden wir darüber nämlich nicht automatisch informiert durch die deutschen oder andere ausländische Behörden! Um Ihren Personenstand anpassen zu können in den belgischen Registern, benötigen wir eine Originalabschrift der jeweiligen Urkunde, ausgestellt vor nicht mehr als 6 Monaten.

Je nach Geburtsland und Dokument wird zusätzlich eine Legalisierung oder Apostille benötigt (Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr). Für die Verwendung einer belgischen Personenstandsurkunde in Deutschland (und andersrum) ist jedoch weder das eine noch das andere nötig! Für Urkunden, die außerhalb von Europa erstellt wurden, informieren Sie sich bitte via diesem Link: http://diplomatie.belgium.be/de/dienste/beglaubigung_von_dokumenten/suchkriterien

 

4. Namensänderung

 

4.1 Änderung des Familiennamens

Für eine offizielle Namensänderung müssen Sie sich wenden an das Justizministerium in Belgien, die Botschaft ist auf diesem Gebiet nicht zuständig: https://justitie.belgium.be/nl/themas_en_dossiers/personen_en_gezinnen/naamsverandering.

 

4.2 Änderung des Vornamens

Am 1. August 2018 wurde die Zuständigkeit für eine Vornamensänderung vollständig übertragen an die belgischen Gemeinden. Alle Informationen, auch über den Ablauf und die Kosten, erhalten Sie bei Ihrer letzten belgischen Gemeinde.

An welche Gemeinde muss ich mich wenden?

  • Wenn Sie in Belgien wohnen: die Gemeinde, in der Sie (oder das Kind um das es geht) eingetragen sind.  
  • Wenn Sie nicht mehr in Belgien wohnen: die belgische Gemeinde, bei der Sie zuletzt eingetragen waren
  • Wenn Sie noch nie in Belgien gewohnt haben: die Stadt Brüssel (http://www.brussel.be/e-loket-bevolking-burgerlijke-stand )

 

4.3 Namensänderung bei einer Heirat in Deutschland nach dem 1/1/2018

Seit dem 01/01/2018 [1] gelten neue Regeln bezüglich der Anerkennung ausländischer Urkunden und Beschlüsse über die Feststellung oder Änderung des Namens oder Vornamens eines belgischen Staatsangehörigen. Bis zu diesem Datum wurde eine Namensänderung in Deutschland normalerweise nicht ohne Weiteres anerkannt für Belgien (siehe 4.3).

 

Seit dem 01/01/2018 ist folgendes Gesetz in Kraft:

Feststellung  oder Veränderung des Namens oder Vornamens im Ausland– Art. 39 WbIPR

§ 1. Eine ausländische  gerichtliche oder administrative Entscheidung oder eine durch die ausländische Behörde ausgestellte Urkunde bezüglich der Feststellung oder Änderung des Namens oder Vornamens wird anerkannt […]wenn

die Feststellung der Änderung von Name oder Vorname übereinstimmt mit dem durch den Betroffenen gewählten Recht eines Staates, von dem er selber die Staatsangehörigkeit hat zum Zeitpunkt des Beschlusses oder der Urkunde, oder   

in dem Fall, dass der Beschluss gefällt oder die Urkunde erstellt wurde in dem Land, in dem der Beschluss gefällt wurde oder die Urkunde erstellt wurde in dem Land auf dessen Grundgebiet die Person seinen üblichen Wohnort hat […].

Wenn Sie sich also bei der Heirat für den Namen Ihres Partners entscheiden und Sie in dem Land wohnen, in dem Sie heiraten, dann wird die Namensänderung anerkannt durch Belgien und geändert im Nationalregister und auf Ihren Identitätsdokumenten.

Senden Sie uns daher immer direkt nach der Heirat eine originale Abschrift der Urkunde  ( “beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister”).

Sofern Sie nun einen neuen Namen tragen, sollten Sie gleichzeitig (auf eigene Kosten) einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen).  (https://germany.diplomatie.belgium.be/de/konsularische-dienste/personalausweis).

[1 Wet houdende vereenvoudiging, harmonisering, informatisering en modernisering van bepalingen van burgerlijke recht en van burgerlijk procesrecht alsook van het notariaat, en houdende diverse bepalingen inzake justitie van 6 juli 2017 – BS 24 juli 2017

[1] Loi portant simplification, harmonisation, informatisation et modernisation de dispositions de droit civil et de procédure civile ainsi que du notariat, et portant diverses mesures en matière de justice du 6 juillet 2017 – MB 24 juillet 2017.

 

4.4 Namensänderung bei einer Heirat in Deutschland vor dem 1/1/2018

Der Name einer Person wurde bisher immer im Recht der eigenen Staatsangehörigkeit bestimmt (und nicht zum Beispiel im Recht des Landes der Heirat oder des Wohnortes).

In Deutschland lässt es die Gesetzgebung zu, nach der Eheschließung den Namen des Ehepartners anzunehmen. In Belgien war dagegen bis Anfang 2018 der einzige gesetzlich zugelassene Name derjenige, der sich auf Ihrer Geburtsurkunde befindet, eine Namensänderung bei der Heirat ist im belgischen Recht nicht vorgesehen.

Es steht Ihnen frei, in Deutschland den Namen Ihres Partners oder einen Doppelnamen im Alltagsleben zu verwenden, wenn dies auf der Eheurkunde vermerkt ist – in unseren Registern, in Ihrem Pass usw. bleibt jedoch der Geburtsname bestehen.

Da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Problemen kommt, achten Sie bitte stets darauf bei offiziellen Angelegenheiten den Namen zu gebrauchen, der auf Ihrem Personalausweis (oder Reisepass) steht.

 

Einige Hinweise:

  • verwenden Sie z.B. bei Flug- oder Zugtickets / der Eröffnung eines Bankkontos immer den Namen, der in Ihrem Ausweis oder Reisepass steht
  • sollten Sie diese Ratschläge nicht befolgt haben, können Sie eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde mit sich führen
  • auf Anfrage ist es möglich, den Namen Ihres Ehemannes auf der Seite 4 Ihres Reisepasses vermerken zu lassen (nicht möglich auf dem Personalausweis)
  • damit offizielle Schreiben Sie weiterhin erreichen, vergessen Sie bitte nicht, auch den legalen belgischen Namen auf dem  Briefkasten und/oder der Klingel anzubringen.