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Rückkehr nach Belgien oder Umzug in ein anderes Land

Wenn Sie nach Belgien zurückkehren oder in ein anderes Land umziehen (für das ein anderes belgischer Konsulat zuständig ist), müssen Sie sich nicht von uns abmelden. Die Abmeldung geschieht automatisch, sobald Sie sich bei dem anderen Konsulat oder einer belgischen Gemeinde angemeldet haben.

Sie sollten sich jedoch beim Einwohnermeldeamt Ihres deutschen Wohnortes melden, um Ihre Abreise mitzuteilen und aus den Bevölkerungsregistern gestrichen zu werden. Bevor Sie das Land verlassen, sollten Sie sich auch an Ihre Krankenkasse oder die deutsche Sozialversicherung wenden, um sich bei einer belgischen Krankenkasse für die obligatorische Krankenversicherung anzumelden.

Wenn Sie nach Belgien zurückkehren, müssen Sie sich innerhalb von 8 Werktagen nach Ihrer Ankunft bei der Gemeinde melden.