Bürgschaftserklärung
Eine Bürgschaftserklärung wird im Rahmen eines Visum D-Antrags (Langzeitaufenthalt), eine Verlängerung des Belgischen Aufenthaltstitels für Studierende unterzeichnet oder für das sogenannte „Search year“ in Belgien. Diese erlaubt den Studenten einen Job zu suchen in Belgien für eine maximale Dauer von 12 Monaten.(vorausgesetzt die Person hat sein Studium in Belgien beendet und ist in Besitz eines Belgischen Diploms) Die Bürgschaftserklärung wird von einer belgischen oder ausländischen natürlichen Person unterzeichnet, die sich gegenüber dem Studenten und dem belgischen Staat verpflichtet, für die Zahlung der Kosten für Medizin, Unterkunft, Studium und Rückführung aufzukommen.
Die Verarbeitungsdauer beträgt in der Regel nicht länger als 6 Wochen (in
Stoßzeiten kann dieser Frist etwas länger dauern). Schicken
Sie deshalb bitte immer Ihre Bürgschaftserklärung rechtzeitig.
Nur in dringenden Fällen können unsere Dienste per E-Mail kontaktieren: berlin.consul@diplobel.fed.be
Mehr Informationen zur Antragsprozedur finden Sie hier.
Mehr zu den finanziellen Voraussetzungen die Bürgen erfüllen mussen finden Sie hier.
Viel gestellte Fragen (FAQs) finden Sie hier.
Mehr Informationen zur eLegalisation finden Sie hier.
Mehr zum Thema finden Sie (auf Englisch) auf der Website der Ausländerbehörde
Wichtige Hinweise und Tatsachen:
- Die Anträge werden nach chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Dringende Anträge
werden nicht prioritär bearbeitet. Auch wenn Dokumente persönlich bei der Botschaft
abgegeben werden!
- Übernahme und Unterzeichnung der Bürgschaft ist nur durch eine Person möglich.
- Es werden keine Auskünfte über den Empfang von Dokumenten gegeben.
- Es wird keine Information über den Status der laufenden Anträge gegeben. Sie
erhalten innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt Ihrer Unterlagen eine Entscheidung.
- Aus Datenschutzgründen gibt unser Dienst Informationen nur an den Garanten und
nicht an den Studenten oder andere Dritte weiter.
- Die Kosten für die Bürgschaft (25€) werden Ihnen im Falle einer Ablehnung oder
Annullierung der Bürgschaftserklärung nicht erstattet.