Home Nach Belgien kommen Belgien Studieren Bürgschaftserklärung Antragsprozedur zur Bürgschaftserklärung
Antragsprozedur zur Bürgschaftserklärung
Bitte schicken Sie den vollständigen Antrag inklusive aller Unterlagen per Einschreiben an die folgende Adresse:
Belgische Botschaft in Berlin
Jägerstrasse 52/53
10117 Berlin
Senden Sie uns bitte folgende Dokumente:
1. Das Antragsformular “Bürgschaftserklärung”
2. Das Formular “Annex 32” (pdf ), im Original: kein Scan und keine Kopie
Sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben. Vergessen Sie nicht den
handgeschriebenen Vermerk “Gelesen und Genehmigt”.
3. Eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises
Nur Falls Sie nicht die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen:
Eine beglaubigte Kopie Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis (die Dokumente müssen für die
gesamte Dauer der Bürgschaft gültig sein).
4. Eine „Haushaltsbescheinigung“ oder eine „erweiterte Meldebescheinigung“ mit
Vermerk Ihres Familienstandes; zusätzlich mit dem Vermerk aller im Haushalt
lebenden Familienmitglieder (erhältlich beim Einwohnermeldeamt und nicht älter
als 6 Monate).
5. Eine Kopie von Ihren Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate.
6. Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers
über Beginn, Dauer und Probezeit Ihrer Tätigkeit
7. Einen Nachweis der Bezahlung der Konsulatsgebühren in Höhe von € 25,00 (inkl.
Portokosten) auf folgendes Konto:
Belgische Botschaft in Berlin
IBAN: DE57100708480512630500
BIC (SWIFT): DEUTDEDB110 (Berlin)
wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich
8. Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Studenten
9. Eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung für das akademische Jahr, für
den Studenten
Für Selbstständige (als Ersatz für die Dokumente unter 5 und 6)
10. Ein Beweis Ihres monatlichen Nettoeinkommens an Hand eines offiziellen
Dokumentes (Steuerbescheid oder gleichwertiger Nachweis eines Steuerberaters
zu den Einkünften aus dem Vorjahr) und Ihrer aktuellen und zukünftigen Aufträge *
11. Eine Kopie der Statuten Ihres Unternehmens und eine Kopie der Eintragung in das
Handelsregister oder eines Handelsregisterauszugs
* Wenn der andere Ehepartner ein eigenes Einkommen hat und / oder für Kinder ein Kindergeld empfangen wird, muss dieses Einkommen und Kindergeld nachgewiesen werden. |