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FAQ - häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum Übernahme einer Bürgschaft:

  1. Wer kann bei der belgischen Botschaft in Berlin eine Bürgschaftserklärung einreichen?
  2. Wer kann die Bürgschaftserklärung (Annex 32) in Deutschland legalisieren?
  3. Warum muss ich die Bürgschaft per Einschreiben zuschicken?
  4. Warum kann ich den Status meiner Bürgschaftserklärung nicht telefonisch bei Ihrer Abteilung überprüfen?
  5. Wie kann ich mit Ihrem Dienst kommunizieren?
  6. Muss ich meinen Antrag an eine bestimmte Person und/oder eine Abteilung der Botschaft schicken?
  7. Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?
  8. Kann ich eine Bürgschaftserklärung (Annex 32) auch per Fax oder E-Mail zu senden?
  9. Kann ich den Inhalt oder die Form der Bürgschaftserklärung (Annex 32) ändern?
  10. Was geschieht, wenn ich den handschriftlichen Eintrag "gelesen und genehmigt" vergessen habe?
  11. Was geschieht, wenn ich einige Dokumente nicht mit gesendet habe? 
  12. Erhalten Sie das Original der Verpflichtung zur Bürgschaft (die legalisierte Annex 32) per Post?
  13. Was bedeutet der Stempel: „Voldoende Solvabiliteit/ Solvabilite suffisante“ und ist dieser wichtig? 
  14. Kann ich eine bereits legalisierte Bürgschaftserklärung (Annex 32) ändern? 
  15. Was ist ein eLegalisation? 
  16. Können mehrere Personen die Bürgschaft für einen Studenten übernehmen? 
  17. Wie viel muss ich mindestens verdienen, um eine Bürgschaft unterschreiben zu können? 
  18. Kann ich für mehrere Personen bürgen? 
  19. Kann ich mehrere Bürgschaften (Annex 32) in einem Dossier zusenden? 
  20. Warum muss der Student eine neue Bürgschaftserklärung einreichen, wenn er die Lehranstalt wechselt oder seinen Aufenthaltstitel in Belgien verlängern muss? 
  21. Wie kann ich eine Bürgschaftserklärung annullieren? 
  22. Wie kann ich als Bürge an Informationen zum Visumantrag des Studenten erhalten, für den ich Bürgen möchte? 
  23. Mein Arbeitsvertrag deckt die Dauer der Bürgschaft, aber mein Aufenthaltstitel ist nicht lange genug gültig. Was nun? 
  24. Mein Arbeitsvertrag und meine Aufenthaltserlaubnis decken die Dauer der Bürgschaft, mein nationaler Reisepass aber nicht. Was nun? 
  25. Muss ich für die Unterzeichnung einer Bürgschaftserklärung (Annex 32) persönlich in die Botschaft nach Berlin kommen? 
  26. Ich befinde mich in der Probezeit. Was nun? 
  27. In mein Arbeitsvertrag steht keine Probezeit vermerkt, was kann ich tun?
  28. Haben Honorarkonsulate in Deutschland die Befugnis, Bürgschaften zu legalisieren? 
  29. Kann ich eine eingescannte Version der originalen Bürgschaftserklärung erhalten, nachdem diese legalisiert wurde? 
  30. Wie lange bleibt die Legalisierung gültig? 
  31. Wie lange bin ich für den Studenten verantwortlich, für den ich bürge? 
  32. Kann der Student während seines Studiums verschiedene Bürgen haben? 
  33. Das Original der legalisierten Bürgschaftserklärung ist auf dem Postweg verloren gegangen. Was nun? 

 

  1. Wer kann bei der belgischen Botschaft in Berlin eine Bürgschaftserklärung einreichen?
    Jede natürliche Person, die die auf unserer Website beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann eine Bürgschaft einreichen.  Die Person muss eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bürgschaftserklärung (Annex 32) bei dem für seinen Wohnort, zuständigen belgischen Konsulat einreichen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, ist ausschließlich die Belgische Botschaft in Berlin zuständig. 

 

  1. Wer kann die Bürgschaftserklärung (Annex 32) in Deutschland legalisieren?
    Wie in Punkt (3) des Annex 32 vorgesehen, darf nur die Belgische Botschaft in Berlin das Dokument legalisieren. 

 

  1. Warum muss ich die Bürgschaftserklärung per Einschreiben zuschicken?
    Wenn Sie die Bürgschaftserklärung per Einschreiben zuschicken, können Sie mit der Sendungsverfolgung Ihre Sendung verfolgen, um sicherzustellen, dass die Bürgschaftserklärung am richtigen Ort angekommen ist:
    Belgische Botschaft 
    Jägerstrasse 52-53
    10117 Berlijn 
     
  2. Warum kann ich den Status meiner Bürgschaftserklärung nicht telefonisch bei Ihrer Abteilung überprüfen?
    Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen hat jedes Telefongespräch Auswirkungen auf die Effizienz unserer Dienste Die Anträge werden nach chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Auch dringende Anträge können und werden nicht prioritär bearbeitet. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, seinen Antrag rechtzeitig einzureichen. Ihr Antrag wird schnellstmöglich verarbeitet. In der Spitzenzeit kann die Bearbeitungszeit Ihres Antrages jedoch bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen. 
     
  3. Wie kann ich mit Ihrem Dienst kommunizieren?
    Sie können unsere Dienste per E-Mail unter der E-Mail-Adresse berlin.consul@diplobel.fed.be kontaktieren. Fragen zum Fortschritt Ihres Dossiers werden nicht beantwortet. Sie erhalten innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrages eine Entscheidung: Ihr Antrag wird entweder angenommen oder abgelehnt.

Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, kann unser Dienst zusätzliche Dokumente anfordern. Wir übermitteln keine Informationen an den Studenten oder andere Dritte. Wir kommunizieren nur mit den Bürgen.

 

  1. Muss ich mein Antrag an eine bestimmte Person und/oder eine Abteilung der Botschaft schicken?
    Nein, die Botschaft hat ein zentrales Postsystem. Ihr Antrag wird intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet. 

 

  1. Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?
    Die für den Dienst verantwortliche Person wird sich per Post mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bitten, die fehlenden Dokumente nachzureichen. Sie können uns das/die fehlende(n) Dokument(e) mit Ausnahme der Bürgschaftserklärung (Annex 32) per E-Mail zusenden. 
     
  2. Kann ich eine Bürgschaftserklärung (Annex 32) auch per Fax oder E-Mail zu senden?
    Nein, da der Annex 32, das offizielle Dokument ist, das legalisiert wird, ist es nicht möglich, dieses Dokument per Fax oder E-Mail zu senden. Die Legalisierung eines Faxes, Scans oder einer Fotokopie ist gesetzlich nicht möglich. 

 

  1. Kann ich den Inhalt oder die Form der Bürgschaftserklärung (Annex 32) ändern?
    Nein, Sie können weder den Text, d.h. den Inhalt, noch die ursprüngliche Form ändern. Sie dürfen nur die Formulare auf unserer Website verwenden. Anträge, die Formulare mit geändertem Inhalt oder geänderter Form beinhalten, werden abgelehnt.

 

  1. Was geschieht, wenn ich den handschriftlichen Eintrag "gelesen und genehmigt" vergessen habe?

In diesem Fall müssen Sie warten bis sich der verantwortliche Dienst mit Ihnen in Verbindung setzt mit der Bitte das Dokument nochmal in Original zu schicken mit den handgeschriebenen Vermerk.
Ohne diesen Eintrag ist der Inhalt der Bürgschaftserklärung nicht gültig (Annex 32).
 

  1. Was geschieht, wenn ich einige Dokumente nicht mitgesendet habe? 
    Sie können fehlende Unterlagen per Email an berlin.consul@diplobel.fed.be oder per Post  zusenden. Bitte vermerken Sie deutlich, dass es sich um zusätzliche bzw. fehlende Unterlagen zu einem bereits bestehenden Antrag handelt. Geben sie unbedingt die Aktennummer mit an. 

ACHTUNG: Der Annex 32, also das Original der Bürgschaftserklärung, muss IMMER mit der Post gesendet werden. 

 

  1. Was ist eine Legalisierung?
    Die Legalisierung bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Bürgen. Dies hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Bürgschaftserklärung (Annex 32). Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit der Unterschrift, werden wir Sie bitten, sich persönlich bei unserer Botschaft in Berlin vorzustellen, sich zu legitimieren und die Unterschrift im Beisein eines Botschaftsmitarbeiters erneut zu leisten.

 

  1. Was bedeutet der Stempel “Voldoende solvabiliteit / Solvabilité suffisante” und ist dieser wichtig? 
    Wir überprüfen die Kreditwürdigkeit des Bürgen an Hand von verschiedenen Kriterien, die die belgische Ausländerbehörde festlegt. Der Bürge muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für die medizinische Versorgung, die Unterbringung, das Studium und die Rückführung des Studenten während genannten Zeit zu decken und damit seine/ihre eigenen finanziellen Mittel nachzuweisen. Der Stempel ist also sehr wichtig. Wenn der Stempel nicht angebracht wurde, bedeutet dies, dass der Bürge nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. 

 

  1. Kann ich eine bereits legalisierte Bürgschaft(Annex 32)  noch ändern? 
    Nein, in keinem Fall. Einmal legalisiert, kann das Dokument nicht mehr geändert werden.

Wenn die Bürgschaftserklärung eines bestimmten Studenten seine Gültigkeit verloren hat, ist es allerdings möglich, eine neue Bürgschaftserklärung (Annex 32) zu Gunsten des gleichen Studenten legalisieren zu lassen. Sie müssen dann einen neuen Antrag einreichen und die administrativen Kosten in Höhe von 25€ erneut begleichen. 

 

  1. Erhalten Sie das Original der Verpflichtung zur Bürgschaft per Post?
    Ja. ACHTUNG: Seit dem 07/09/2020 wird die Verpflichtung zur Bürgschaft (Annex 32) durch die Botschaft digital legalisiert mit eLegalisierung. Sie empfangen jedoch per Post eine Bestätigung der erfolgreichen Legalisierung der Verpflichtung zur Bürgschaft (Annex 32) mit einem QR-Code und einer Referenznummer. Das Original (Annex 32) ohne Sticker erhalten Sie per Post zurück. Die legalisierten Dokumente können online über den QR-Code oder anhand der Referenznummer und des Datums der Legalisierung eingesehen und heruntergeladen werden.

Mehr Informationen zur eLegalisation finden Sie hier.   

 

  1. Können mehrere Personen für einen Studenten bürgen? 
    Nein. Eine einzelne (natürliche) Person ist für einen oder mehrere (natürliche) Studenten verantwortlich. 
    Die Person, die die Bürgschaftserklärung (Annex 32) unterschreibt, wird als Bürge betrachtet. Nur sein monatliches Einkommen wird geprüft. Die finanziellen Mittel des (Ehe)-Partners werden also nicht mit eingerechnet. 

 

  1. Wie viel muss ich mindestens verdienen, um eine Bürgschaftserklärung unterschreiben zu können? 
    Mehr Informationen finden Sie hier. 

 

  1. Kann ich für mehrere Personen bürgen? 
    Ja. Abhängig von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen, können Sie auch für mehrere Personen bürgen. 
    Mehr Informationen dazu, wie viel Sie verdienen müssen, finden Sie hier. 

 

  1. Kann ich mehrere Bürgschaftserklärungen (Annex 32) in einem Dossier zusenden? 
    Nein. Sie müssen für jede Bürgschaftserklärung ein eigenes Dossier einsenden. 

 

  1. Warum muss ein Student eine neue Bürgschaftserklärung einreichen, wenn er die Lehranstalt ändert oder sein Aufenthaltstitel in Belgien verlängern muss? 
    Der Name und die Adresse der Lehranstalt die der Student besuchen wird, müssen auf dem Bürgschaftsformular eingetragen werden, um damit dann ein Visum zu beantragen. Bei der Anmeldung in der Belgischen Gemeinde muss der Name der Lehranstalt auf der Bürgschaftserklärung (Annex 32)  mit dem Dokument der Einschreibung an der Lehranstalt übereinstimmen. 
    Wenn der Student also seine Lehranstalt wechselt, muss eine neue Bürgschaftserklärung eingereicht werden. 
    Das Gleiche gilt für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels in Belgien, die sich auf die Bürgschaftserklärung (Annex 32) und den Nachweis der Einschreibung an der Lehranstalt basiert. 

 

  1. Wie kann ich eine Bürgschaftserklärung annullieren? 
    Sobald die Legalisierung gemacht ist, kann die Bürgschaftserklärung nicht mehr annulliert werden. 
    Wenn die Bürgschaftserklärung (Annex 32) eines Studenten seine Gültigkeit verloren hat, ist es allerdings möglich, eine neue Bürgshaftserklärung (Annex 32) für den gleichen Studenten zu legalisieren. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Antrag einreichen und die administrativen Kosten in Höhe von 25€ erneut bezahlen.

 

  1. Wie kann ich als Bürge Informationen zum Visumantrag des Studenten erhalten, für den ich Bürgen möchte? 
    Bei der Belgischen Botschaft in Berlin können wir nur Informationen zu Visumanträgen geben, die auch bei uns eingereicht wurden.

Die Belgische Botschaft in Berlin hat keinen Einfluss auf die Abgabe von Studentenvisa und nimmt auch keinerlei Kontakt zu anderen belgischen Instanzen (Belgische Botschaften weltweit, belgische Gemeinden) auf, um an Informationen zum Studenten zu gelangen 
Wenn der Student bereits einen Termin bei einer anderen Belgischen Botschaft im Land seines Wohnsitzes vereinbart hat, dann hat er dabei einen Nachweis bekommen, dass sein Antrag in Behandlung genommen wurde, zusammen mit einer Aktennummer, mit deren Hilfe er bei nachfolgendem Link den Stand seines Visumantrages abrufen kann.
NL: Hoe zit het met mijn visumaanvraag? | IBZ 
FR: Où en est ma demande de visa? | IBZ

Die Belgische Botschaft in Berlin hat keinen Einfluss auf die Ausstellung des Studentenvisums und setzt sich nicht mit anderen Behörden über den Studenten in Verbindung. 

 

  1. Mein Arbeitsvertrag deckt die Dauer der Bürgschaft, aber mein Aufenthaltstitel ist nicht lange genug gültig. Was nun? 
    Wenn Sie einen Antrag für eine Bürgschaftserklärung (Annex 32) einreichen, dann müssen Sie immer im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein. Diese muss mindestens für die angestrebte Dauer der Bürgschaft gültig sein. 
    Sollte bei Ihnen der Fall zutreffen, dass der Aufenthaltstitel nicht lange genug gültig ist, dann sollten Sie bei der deutschen Ausländerbehörde eine Bestätigung anfragen, aus der deutlich hervorgeht, dass Ihr Aufenthaltstitel (in Kürze) verlängert wird und/oder dass Sie in Kürze die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können. 

 

  1. Mein Arbeitsvertrag und meine Aufenthaltserlaubnis decken die Dauer der Bürgschaft, mein nationaler Reisepass aber nicht. Was nun? 
    Diese Situation hat keine Folgen für Ihren Antrag. Wenn Sie einen Antrag für eine Bürgschaftserklärung (Annex 32) einreichen, müssen Sie durchaus im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein, welches für die Dauer der Bürgschaft gültig ist. Wir empfehlen Ihnen also dringend, ein neues Identitätsdokument zu beantragen.  

 

  1. Muss ich für die Unterzeichnung einer Bürgschaftserklärung (Annex 32) persönlich in die Botschaft nach Berlin kommen?
    Im Moment nicht. Im Prinzip kann eine Bürgschaftserklärung (Annex 32) per Post an unsere Dienste zugesendet werden. Dies bedeutet, dass der Bürge in den meisten Fällen nicht persönlich in der Botschaft erscheinen muss, um den Annex 32 zu unterzeichnen. Diese Regelung ist vorübergehend und kann jederzeit geändert werden. Sollte der zuständige Dienst bei der Belgischen Botschaft in Berlin Zweifel an der Unterschrift haben, dann kann ein persönliches Erscheinen jederzeit notwendig werden. 

 

  1. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Was nun? 
    Die Probezeit bietet keine ausreichende finanzielle Stabilität, die nötig ist, um eine Bürgschaftserklärung unterschreiben zu können. Einzig mit einer zusätzlichen Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass der Arbeitsvertrag auch nach Ende der Probezeit weiterläuft, kann der Antrag auf Unterzeichnung einer Bürgschaftserklärung angenommen werden.

 

  1. Mein Arbeitsvertrag vermerkt keine Probezeit. Was kann ich tun? In diesen Fall können Sie ein zusätzliches Dokument Ihres Arbeitsgebers einreichen mit den Vermerk vom entfallen der Probezeit und die Begründung hierfür.

 

  1. Haben Honorarkonsulate in Deutschland die Befugnis, Bürgschaften zu legalisieren? 
    Nein. Einzig die Belgische Vertretung in Deutschland, also die Belgische Botschaft in Berlin, dürfen die Bürgschaftserklärungen (Annex 32) legalisieren. 

 

  1. Kann ich nach der Legalisierung ein gescanntes Exemplar der Verpflichtung zur Bürgschaft (Beilage 32) empfangen?
    Nein, der Garantiegeber erhält nur eine Bestätigung (mit einem QR-Code) über die erfolgreiche Legalisierung Verpflichtung zur Bürgschaft (Beilage 32). Über den QR-Code oder anhand der Referenznummer und des Datums der Legalisierung kann der Garantiegeber online eine digitale Kopie der Verpflichtung zur Bürgschaft (Beilage 32) einsehen und herunterladen.

 

  1. Wie lange ist die Legalisierung gültig? 
    Die Legalisierung der Bürgschaftserklärung (Annex 32) ist für 6 Monate gültig. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bürgschaftserklärung (Annex32) mindestens 2 bis 3 Monate im Voraus einzureichen, so dass der Student das Original der Bürgschaftserklärung vorliegen hat, wenn er den Termin beim Visumdienst seines Wohnlandes hat. 
     
  2. Wie lange bin ich für den Studenten verantwortlich, für den ich bürge? 
    Sie sind solange für den Studenten verantwortlich, wie Sie in der Bürgschaftserklärung (Annex 32) im Feld „Dauer der Bürgschaft“ angegeben haben, also entweder für ein Jahr oder für die gesamte Dauer des Studiums. Beachten Sie bitte, dass Sie neben den auf der Bürgschaftserklärung (Annex32) vermeldeten Kosten auch für die Rückführungskosten des Studenten einstehen.  

     

  3. Kann der Student während seines Studiums verschiedene Bürgen haben? 
    Ja. Wenn der Student sein Studium nach der auf der Bürgschaftserklärung vermeldeten Periode fortsetzt, auf dessen Basis er ein Visum bekommen hat, oder wenn er seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern muss, um weiter studieren zu können, benötigt er neue Bürgschaftserklärung (Annex 32). In diesem Fall kann sich der Bürge ändern. 

Ein Beispiel:
Wenn Bürge X für die gesamte Dauer des Studiums eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat, muss Bürge X für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erneut eine Bürgschaft unterschreiben. 
Wenn Bürge X für das Studienjahr 20../20.. unterzeichnet hat, kann der Student durch einen anderen Bürgen Y eine neue Bürgschaftserklärung (Annex 32) unterzeichnen lassen, um sein Studium fortsetzen zu können.

  1. Das Original der legalisierten Bürgschaftserklärung ist auf dem Postweg verloren gegangen. Was nun? 
    Sie müssen eine neue Bürgschaftserklärung (Annex 32) einreichen. Diese  muss identisch zur ersten Erklärung sein und muss zusätzlich einen Begleitbrief und eine handgeschriebene und unterschriebene eidesstattliche Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, dass das Original verloren gegangen ist. Sie müssen auch einen Nachweis des Sendungsbeleges mitschicken. Vergessen Sie ebenfalls nicht, die administrativen Kosten in Höhe von 25€ erneut zu bezahlen und uns den Zahlungsnachweis mit zuschicken. 

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