Home Nach Belgien kommen Belgien Studieren Bürgschaftserklärung Finanzielle Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme
Finanzielle Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme
Pass auf! Das monatliche Mindesteinkommen wurde zum 01.01.2023 erhöht. |
Grundsätzlich gilt, dass der Bürge unbefristet außerhalb der Probezeit mit einem monatlichen Mindesteinkommen von 1.969,00 € (netto) angestellt sein muss. Zu dieser Summe kommt ein Betrag von 730,00 € (netto) pro Student hinzu.
Die Berechnungsgrundlage lautet daher wie folgt (netto):
1.969,00 € für die persönlichen Kosten des Bürgen
+ 730,00 € pro Student
------------ +
+2.699,00 €
Obengenannte Beträge sind unter Vorbehalt und veränderlich. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die genannten Beträge.
(Die aktuellen Zahlen finden Sie auf der Website der Ausländerbehörde)