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Finanzielle Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme

Pass auf! Das monatliche Mindesteinkommen wurde zum 01.01.2023 erhöht.

Grundsätzlich gilt, dass der Bürge unbefristet außerhalb der Probezeit mit einem monatlichen Mindesteinkommen von 1.969,00 €  (netto) angestellt sein muss. Zu dieser Summe kommt ein Betrag von 730,00 € (netto) pro Student hinzu.

Die Berechnungsgrundlage lautet daher wie folgt (netto):
1.969,00 €         für die persönlichen Kosten des Bürgen
+ 730,00 €         pro Student
------------ +
+2.699,00 €

Obengenannte Beträge sind unter Vorbehalt und veränderlich. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für die genannten Beträge. 
(Die aktuellen Zahlen finden Sie auf der Website der Ausländerbehörde)

 

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